Kosten für Einbürgerungen

Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist eine Gebühr zu entrichten, welche die Verfahrenskosten deckt. Die Gebühr ist Aufwand abhängig und beträgt mindestens 500 und maximal 3‘000 Franken.

Für die Aufnahme der Tätigkeit wird ein Kostenvorschuss für Gebühren und Auslagen erhoben.